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KFW-Förderbegleitung

 

Die KfW will sicherstellen, dass die geförderten Sanierungsmaßnahmen sowohl gut geplant als auch fachgerecht ausgeführt werden und einen positiven Energieeinspareffekt haben. Daher soll ein unabhängiger Energieberater dies vor Beginn und nach Beendigung der Maßnahme bestätigen. Nur mit dieser Begutachtung wird der Kredit bewilligt oder der Zuschuss erteilt!

 

Ein von der KfW anerkannter Sachverständiger berät Sie hinsichtlich der möglichen Förderungen im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 430, 151 und 152) und bestätigt gegebenenfalls die Angemessenheit der Maßnahmen und die Übereinstimmung mit den Richtlinien. Er unterstützt Sie bei allen Förderanträgen und stellt Ihnen die erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen aus. Dazu gehört der Verwendungsnachweis für einen Investitionszuschuss, die Bestätigung zum Kreditantrag bei der Bank und die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme.

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